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<randomimage size="350" float="left" choices="Augustiner_001.jpg|Alte Villa 040.jpg|Alte Villa 033.jpg|Spaten 010.jpg|Taxisgarten 039.jpg|Flossfahrt 011.jpg|Schnitt 001.jpg|Zum Bartewirt 014.jpg|Hendl 002.jpg|Zum Flaucher 069.jpg|Siebenbrunn 034.jpg|Fuerstenfelder 033.jpg|Emminger Hof 018.jpg|Aujaeger 043.jpg|Zum Flaucher 060.jpg|Aujaeger 039.jpg|Siebenbrunn 021.jpg|Chinesischer Turm 063.jpg|Viktualienmarkt 020.jpg|Hirschau 022.jpg|Hirschgarten 084.jpg" />Die Münchner Biergärten stammen aus der Zeit des 19. Jahrhunderts, als sie beliebte Treffpunkte während der Herrschaft von König Ludwig I. von Bayern waren. Zu diesem Zeitpunkt war ein dunkles Lagerbier (Helles) das am häufigsten vorkommende Bier. Auf Befehl des Königs durfte Bier nur während der Wintermonate gebraut werden, da die Gärung speziell diesen Bieres zwischen vier und acht Grad Celsius erfolgte. Damit aber die großen Münchner Brauereien ihr Bier auch im Sommer verkaufen können, wurden riesige Keller zur Lagerung des Bieres entlang des Isarufers gebaut.
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Um die Kellertemperatur weitegehendst zu senken, wurde der Erdboden über den Kellern mit Kies abgedeckt und schnellwachsende Kastanien gepflanzt, welche in den heißen Sommermonaten ausreichend Schatten boten. Schon kurze Zeit später dienten die Bierkeller nicht nur zum Lagern von Bier, sondern es wurde auch Bier und Essen an die Bevölkerung verkauft. Zum Verzehr wurden einfache Bänke unter den Kastanien in den sogenannten Biergärten aufgestellt, was regen Zuspruch in der Bevölkerung fand. Allerdings wirkte sich dieser neue Trend nachhaltig auf die kleineren Brauereien und Restaurants aus, welche sich somit mit einer gemeinsamen Petition an König Ludwig wendeten und darum baten, den Ausschank von Bier und Speisen an die Öffentlichkeit zu verbieten. Daraufhin wurde ein königliches Dekret erlassen, welches das servieren von Speisen in allen Biergärten in München und Umgebung untersagte. Stattdessen wurde es den Biergartengästen erlaubt, ihre eigenen Lebensmittel mitzubringen. Da es dieses Gesetz heute nicht mehr gibt und alle Biergärten sowohl Bier als auch Speisen servieren, besagt die ''Bayerische Biergartenverordnung'', daß "echte" Biergärten ihren Gästen das mitbringen von Essen auch weiterhin erlauben sollten.
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