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200 Jahre Biergarten Jubiläum

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Der königliche Erlaß von 1812 beendete schließlich die Auseinandersetzungen zwischen den Brauereien und Wirtsleuten. Der Edikt besagt, daß es den Brauereien erlaubt ist ihr Märzenbier von Juni bis September zum sofortigen Verzehr vor Ort zu verkaufen. Um den Wirtshäusern wieder mehr Gäste zu bescheren, durften die Brauereien nur Bier und Brot verkaufen. Wie auch immer, die Biergartengäste begannen ihre eigenen Speisen von zu Hause mitzubringen und im Laufe der Zeit enwickelte sich dieser Brauch zu einer Tradition.
''Während der Biergartensaison 2012 werden zahlreiche Münchner Biergärten diese Tradition zusammen mit ihren Gästen und in Verbindung mit speziellen Veranstaltungen feiern, wie zum Beispiel beim Festtag am 22. Juli im [[Hirschgarten|Königlichen Hirschgarten]] mit Festzug, Musik, Tanz, Schuhplattlern und Goißschnalzerinnen.''<br clear="all">
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